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Existenzgründer und Hygiene

Die Notwendigkeit der hygienischen Anforderungen in Betrieben wird von vielen Existenzgründern häufig unterschätzt. Dabei sind Hygienevorschriften überaus wichtig, denn von mangelnder Betriebshygiene geht stets eine sehr große Gefahr aus.

Behördliche Vorgaben sind hierbei von entscheidender Bedeutung, gerade für Existenzgründer im gewerblichen Bereich. Im ersten Schritt muss zunächst die Art des Betriebes unterschieden werden, denn im Hotel und Gastgewerbe gelten wesentlich strengere Regelungen als in Büros, obwohl die Grundregeln dieser Vorschriften für alle Bereiche prinzipiell gleich sind. In Bezug auf die hygienischen Vorschriften wird allgemein zwischen der Betriebshygiene und der Personalhygiene unterteilt.

Wichtige Aspekte der Personalhygiene in Betrieben

Existenzgründer und Hygiene
24. August 2015Heinz SchlüterHygiene Artikel, Hygiene Artikel lieferant
Die Notwendigkeit der hygienischen Anforderungen in Betrieben wird von vielen Existenzgründern häufig unterschätzt. Dabei sind Hygienevorschriften überaus wichtig, denn von mangelnder Betriebshygiene geht stets eine sehr große Gefahr aus.

Behördliche Vorgaben sind hierbei von entscheidender Bedeutung, gerade für Existenzgründer im Gastronomiebereich. Im ersten Schritt muss zunächst die Art des Betriebes unterschieden werden, denn im Hotel und Gastgewerbe gelten wesentlich strengere Regelungen als in Büros, obwohl die Grundregeln dieser Vorschriften für alle Bereiche prinzipiell gleich sind. In Bezug auf die hygienischen Vorschriften wird allgemein zwischen der Betriebshygiene und der Personalhygiene unterteilt.

Die wichtigste Richtlinie gibt die Arbeitsstätten-Verordnung der Gewerbeaufsichtsämter heraus.

Bei allen Betrieben ab 3 Mitarbeitern sind Handtücher und Seife zum einmaligen Gebrauch zwingend notwendig. Ein Stoffhandtuch am Haken und ein Seifenstück am Waschbecken werden nicht toleriert. Heißlufttrockner sind ebenfalls zulässig.
In erster Linie umfasst die Personalhygiene die Reinhaltung der Mitarbeiter, Angestellten und
der Arbeitskleidung. Dazu gehört nicht nur die Desinfektion der Hände nach jedem Toilettenbesuch, sondern auch das Tragen sauberer Kleidung, wobei hier je nach Betriebsart Arbeitskleidung Pflicht sein kann, die von den Schuhen bis zu den Handschuhen reicht.
Damit die Hygienevorschriften jedoch auch befolgt werden können ist es wichtig, dass der Existenzgründer oder Selbstständige in seinem Betrieb die erforderlichen Voraussetzungen schafft, wie beispielsweise durch die Installation von Seifenspendern sowie der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln.

Persönliche Hygiene auf der Arbeitsstelle

Ein weiterer wichtiger Punkt der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen gilt der Regelung bezüglich Schmuck, Haaren und Fingernägeln. So ist es insbesondere im Küchenbereich notwendig, lange Haare zusammenzubinden oder gegebenenfalls unter einer Haube oder Kopfbedeckung zu verbergen. Neben sauberen Fingernägeln, die eine Selbstverständlichkeit im Lebensmittelbereich sein sollten, ist das Tragen von Ringen, Ketten etc. je nach Berufsbranche zu beachten.

Besteht die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, wie etwa bei der Arbeit mit gefährlichen Substanzen oder ein Ansteckungskontakt durch Patienten im medizinischen Bereich, dann sehen die Hygienevorschriften regelmäßige ärztliche Untersuchungen zum Schutze des eigenen Wohlergehens vor. Hierzu gehört auch das Arbeiten an Bildschirmen, das auf lange Sicht hin gesehen eine Beeinträchtigung der Augen nach sich ziehen kann.

Die hygienischen Vorschriften im Betrieb

Besondere hygienische Vorschriften gelten bei der Betriebshygiene, denn hier geht es vor allem um die Sauberkeit in den Räumlichkeiten sowie im Firmengebäude selbst. Deshalb sind insbesondere Bereiche mit einer hohen Besucherfrequenz relevant zu denen Toiletten- und Büroräume ebenso zählen, wie Griffe an den Türen. Aber auch Arbeitsflächen und Kühlschränke unterliegen einer gesonderten Hygienevorschrift. So spielt die richtige Temperatur und die Sauberkeit eine wesentliche Rolle und darüber hinaus die korrekte Lagerung der Lebensmittel. Da jederzeit mit einer Kontrolle durch das Gesundheitsamt gerechnet werden muss, haben sich die sogenannten Reinigungsprotokolle bewährt, auf denen die jeweiligen Reinigungsarbeiten mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift protokolliert werden. Hygienische Vorschriften im Gastronomiebereich unterliegen den gesonderten Richtlinien nach HACCP, die u.a. aufführen, wo konkret eine Gefahr von Verunreinigungen ausgeht und wie diese im Einzelnen verhindert werden können.

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